Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Hertener CDU-Fraktion stellen wir folgenden Antrag:

  1. Die Sportanlage Westerholt am Standort Kuhstraße wird aufgegeben.
  2. Auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks Westerholt wird an geeigneter Stelle eine neue Sportanlage errichtet.
  3. Im Hinblick auf den demographischen Wandel, wird das Gelände der Sportanlage Kuhstraße, den Empfehlungen des InWIS Gutachtens folgend, für die Bebauung mit seniorengerechten Einfamilienhäusern entwickelt, die alle Voraussetzungen für behinderten- und seniorengerechtes Wohnen (wie z. B. Barrierefreiheit) erfüllen.

Begründung:

  1. Der Anteil älterer Mitbürger an der Gesamtbevölkerung in Herten nimmt ständig zu. Die Gruppe der über 64-jährigen war in Herten von 12 % im Jahr 1975 auf 21 % im Jahr 2007 gestiegen und ist bis heute kontinuierlich gewachsen. Durch die Änderung der Altersstruktur wächst der Bedarf an seniorengerechtem Wohnraum und Dienst-leistungen. Barrierearme bzw. –freie Wohnungen sind stark nachgefragt, da die meisten Menschen im Alter in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen, mit entsprechenden ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten bei Bedarf.

    Einfamilienhäuser, ob Reihenhäuser, Doppelhaushälften oder freistehend in ange-messener Größe, barrierearm/-frei und mit Betreuungsangebot stellen eine Alternative zu bisherigen Angeboten in Mehrfamilienhäusern dar. Die Nahversorgung, sichergestellt durch den ALDI-Markt und REWE in der Nachbarschaft, die unmittelbare Nähe des Waldes als Naherholungsgebiet, bestehende Betreuungsangebote im Umfeld sowie das Krankenhaus nur wenige Meter entfernt, machen diese Lage für ein solches Projekt äußerst attraktiv.

  2. Im Rahmen einer zukunftsorientierten Entwicklung des Breitensports in Herten und im Besonderen im Ortsteil Westerholt, ist die Erneuerung und Optimierung der örtlichen Sportanlage wünschenswert. Dafür fehlen jedoch die finanziellen Mittel. Eine Verlegung der Sportanlage auf das ehemalige Zechengelände und die damit verbundene Modernisierung, könnte jedoch mit den Erlösen aus dem Verkauf des alten Geländes finanziert werden. Dabei wäre zu prüfen, ob Fördermittel im Rahmen des interkommunalen, integrierten Handlungskonzeptes zur Verfügung stehen und ob zusätzlich Fördermittel, die der DFB für die Umrüstung von Tennenplätzen zu Kunstrasenplätzen ausschüttet, auch im Falle einer Verlegung des Platzes genehmigt werden.

Mit der Verlegung der Sportanlage wird ein weiterer wesentlicher Schritt für die positive Entwicklung von Sportstätten in Herten unternommen. Die Entwicklung des neuen Wohngebietes stellt zudem einen wesentlichen Baustein im Handlungskonzept „Herten 2020" da und muss bei den weiteren Planungen beachtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Kunert Silvia Godde
Ratsherr Ratsfrau

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