Antrag gem. § 14 GeschO /"Controlling von Beschlüssen und Anträgen"

veröffentlicht: 02.08.2017
Erstellt: Dienstag, 01. August 2017 22:00
Veröffentlicht: Mittwoch, 02. August 2017 07:00

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Bezug nehmend auf den nicht umgesetzten Beschluss zur Veräußerung von Erbpachtgrundstücken ergibt sich für die CDU-Fraktion die Notwendigkeit ein Beschluss- und Antragscontrolling bei der Stadtverwaltung zu implementieren.


Da dieses in vielen Städten, auch im Kreis Recklinghausen schon lange gängige Praxis ist, bitten wir die Verwaltung aufzuzeigen, warum dieses bisher in Herten nicht eingeführt wurde und welche Möglichkeiten bestehen, dieses kurzfristig umzusetzen.
Gerade eine Integration ins Ratsinformationssystem wäre eine Möglichkeit die politische und verwaltungsseitige Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger transparent und nachhaltig zu gestalten.

Begründung:

Da in jeder Verwaltung eine Dokumentation der Antrags- und Beschlusssituation sowie die Darstellung des Bearbeitungsstandes gängige Praxis ist, würde eine transparente Berichterstattung keine zusätzliche Arbeit nach sich ziehen. Des Weiteren könnten sich die einzelnen Ratsmitglieder über den genauen Verfahrensstand verschiedener Beschlüsse und Anträge informieren ohne die Verwaltung zusätzlich mit Nachfragen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Grave  Fraktionsvorsitzender