Anfrage nach § 15 GeschO / „Nutzbarkeit Kunstrasen“

veröffentlicht: 22.12.2012
Erstellt: Montag, 12. Dezember 2011 09:24
Veröffentlicht: Samstag, 22. Dezember 2012 09:24

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

namens der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Herten bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Wie kosten-, zeit- und personalintensiv stellt sich die Aufrechterhaltung des Spielbetriebes, gerade im Herbst, bezogen auf das vermehrte Laubaufkommen dar?
  2. Übernimmt die Herstellerfirma in Bezug auf den geringen Abstand zwischen Rasen und Baumbestand die volle Gewährleistung für hierdurch ggf. entstehende Schäden?
  3. Welche Bedingungen oder welche Pflegepraktiken führen zur Unwirksamkeit bzw. Einschränkungen der Gewährleistung?

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Buttler
Ratsfrau