Anfrage gemäß §15 GeschO / Regenrückhaltebecken Scherlebeck

veröffentlicht: 22.12.2012
Erstellt: Mittwoch, 02. März 2011 09:18
Veröffentlicht: Samstag, 22. Dezember 2012 09:19

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

namens der CDU-Fraktion bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viel Regen- und Schmutzwasser (in Liter / Sekunde) aus dem zu entwässerndem Gebiet können zur Kläranlage Westerholt geleitet werden?
  2. Wie viel Regen und Schmutzwasser (in Liter / Sekunde) können aus dem zu entwässerndem Gebiet nicht in die Kläranlage Westerholt geleitet werden?
  3. Fällt der Strom an den Abwasserpumpanlagen aus, ist dann eine automatische Notstromversorgung (Netzstromaggregat) eingerichtet?
  4. Wo verbleiben die restlichen auch bei Starkregen anfallenden Regen- und Schmutzwassermassen?
  5. Werden im neuen Regenrückhaltebecken Abwässer in das Grundwasser geleitet?
  6. Liegt die Sohle des Regenrückhaltebeckens unterhalb des Abwasserkanals zur Kläranlage Westerholt?
  7. Wie viel Regen- und Schmutzwasser (in Liter / Sekunde) werden durch das Regenrückhaltebecken in das Grundwasser geleitet?
  8. Wie viel Regen- und Schmutzwasser (in Liter / Sekunde) werden über fremde Grundstückflächen in den Wiesenbach geleitet?
  9. Wenn die Regen- und Schmutzwässer aus dem neuen Baugebiet in das Regenrückhaltebecken geleitet werden, ist dann eine Klärung der Wässer gewährleistet?
  10. Werden durch das Regenrückhaltebecken Schadstoffe und Krankheitskeime in das Grundwasser geleitet?
  11. Wie viele Anwohner in der „Ried" beziehen ihr Grundwasser-Trinkwasser aus Haus- bzw. Grundwasserbrunnen?
  12. Wie wird die Sohle des Regenrückhaltebeckens gereinigt?
  13. Werden in der Trockenzeitperiode Abwassergerüche aus dem Regenrückhaltebecken kommen?
  14. Ist ein Geruchsgutachten für das unterirdische Rückhaltebecken und das Regenrückhaltebecken vorhanden?
  15. Ist ein Lärmgutachten zum Betreiben der Gesamtanlage vorhanden?
  16. Werden Haftungsrisiken nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Grundstückseigentümer und Betreiber der Anlagen berücksichtigt?
  17. Wie ist die Haftung des Grundstückseigentümers und Betreibers der Anlage und in welcher Höhe ist diese abgesichert?

Wir bitten um Beantwortung oben aufgeführter Fragen in schriftlicher Form.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Dörtelmann
Ratsherr
Holger Lenz
Ratsherr