Anfrage nach § 15 GeschO / „Rathaussanierung “

veröffentlicht: 21.12.2012
Erstellt: Freitag, 12. März 2010 22:50
Veröffentlicht: Freitag, 21. Dezember 2012 22:50

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die planerischen Leistungen zur Sanierung des Rathauses wurden nach der alten HOAI mit dem Architekten abgeschlossen. Aus diesem Grund ergeben sich aus Sicht der CDU-Fraktion nachfolgende Fragen:

  1. Wäre auch eine Abrechnung nach der neuen HOAI möglich gewesen?
  2. Wenn ja, wie viel der Honorarleistung hätte die Stadt damit einsparen können?

Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Grave
Fraktionsvorsitzender