Anfrage gem. § 15 GeschO / „Controlling von Beschlüssen und Anträgen" - jetzt mit Antwort der Verwaltung

veröffentlicht: 14.01.2019
Erstellt: Montag, 14. Januar 2019 11:21
Veröffentlicht: Montag, 14. Januar 2019 11:21

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 24. Juli 2017 hat die CDU-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Controlling von Ratsbeschlüssen und Anträgen“ eingereicht. Dieser sollte, wie auch in der Nieder-schrift 27/14-20 der Ratssitzung vom 11.Oktober 2017 zu entnehmen ist, als Prüfauf-trag aufgegriffen werden. Da der aktuelle Umgang mit Anträgen von Fraktionen au-genscheinlich die Einführung eines solchen Controllings unabdingbar macht, und die Prüfung des Antrages nunmehr über ein Jahr andauert, bitten wir um schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragestellungen:

1. Wie ist der Sachstand zur Bearbeitung des Prüfauftrages aus dem Jahr 2017?
2. Was hat eine Prüfung zur Einführung eines Controllings ergeben?
3. Wann wurde diese Prüfung durchgeführt?
4. Zu welchem Ergebnis ist die Stadtverwaltung gekommen?
5. Wann wird der Politik die weitere Vorgehensweise mitgeteilt?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Grave
Fraktionsvorsitzender

 

Antwort der Verwaltung