Anfrage gem. § 15 GeschO/ "Sportstättenentwicklung in Herten Freizeitanlage Westerholt – Eigenbeteiligung der Vereine"

veröffentlicht: 28.03.2018
Erstellt: Mittwoch, 28. März 2018 10:54
Veröffentlicht: Mittwoch, 28. März 2018 10:54

gemäß Ratsbeschluss vom 11.10.2017 soll die Eigenbeteiligung von Vereinen bei der Modernisierung des Sportplatzes Westerholt zu einer Freizeitanlage dahingehend geändert werden, dass statt einer Geldleistung Arbeits- bzw. Sozialleistungen gemäß einem festgelegten Leistungskatalog erfolgen.

Im Namen der CDU-Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Wurde diesbezüglich bereits ein Leistungskatalog erarbeitet? Wenn ja, welche Anforderungen sind dort aufgelistet?
  2. Wurde der Leistungskatalog mit den betroffenen Vereinen abgestimmt? Wenn ja, wurde eine Einigung erzielt?
  3. Falls keine Einigung erfolgt ist: Wie sieht die weitere Vorgehensweise aus?
  4. Wie wird die Einhaltung der zu erbringenden Leistungen von Seiten der Verwaltung kontrolliert?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Piwek
Ratsherr