Anfrage gem. § 15 GeschO /Einnahmen aus der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs

veröffentlicht: 19.01.2015
Erstellt: Sonntag, 18. Januar 2015 23:00
Veröffentlicht: Montag, 19. Januar 2015 08:08

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,    

Bezug nehmend auf die Presseberichterstattung in der Hertener Allgemeinen vom 12. Januar 2015 „Weniger Bußgelder von Verkehrssündern“ und den darin genannten Einnahmen der Stadt Herten für das Jahr 2014, bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

Begründung: 

  1. Mit welcher Personalressource wurden die Einnahmen erzielt?
  2. Wie hoch sind die jährlichen Kosten insgesamt, die die Stadt Herten im Jahr 2014 aufbringen musste, um diese Einnahmen zu erzielen?
  3. Wieviel Personal wird ab 2015 im Einsatz sein?
  4. Wie hoch sind die Personalkosten unter Einbeziehung der mit der Fallbearbeitung beschäftigten Verwaltungsmitarbeiter?
  5. Wie stellen sich die Sachmittelkosten, Wartungs- und Anschaffungskosten incl. der Abschreibungen für Autos und technischem Gerät da?

 

Ich bitte um eine schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung am 10. Februar 2015.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Lenz Ratsherr