Anfrage gem. § 15 GeschO /Einbeziehung von Behindertenverbänden bei öffentlichen Bauvorhaben

veröffentlicht: 30.01.2015
Erstellt: Donnerstag, 29. Januar 2015 23:00
Veröffentlicht: Freitag, 30. Januar 2015 08:08

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,    

für eine inklusive Stadtgesellschaft ist Barrierefreiheit unverzichtbar. Gerade im Bereich rollstuhlgerechtes Bauen liegen bereits langjährige Erfahrungen und Kenntnisse bei allen Beteiligten vor.

Die Anforderungen an Stadtentwicklung stellen sich allerdings je nach Behinderung unterschiedlich da. Menschen mit Sinnesbehinderung haben einen anderen Anspruch an Barrierefreiheit als Menschen mit einer körperlichen Behinderung.Nachdem eine große Baumaßnahme wie der Zentrale Omnibusbahnhof in Herten abgeschlossen ist und eine weitere Sanierung im innerstädtischen Bereich ansteht, bitten wir in diesem Zusammenhang um Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. In welcher Form werden die unterschiedlichen Behindertenverbände bei öffentlichen Planungs- und Bauvorhaben eingebunden?
  2. Wie stellt sich die Kommunikation zwischen der Stadt und den Verbänden dar?
  3. Werden Behindertenverbände bei anstehenden Umbaumaßnahmen frühzeitig mit eingebunden, um Anregungen geben zu können?
  4. Wenn ja, wie wird mit diesen Anregungen umgegangen und erfolgt eine weitere aktive Beteiligung der Behindertenverbände bei der Umsetzung der Bauvorhaben?

Ich bitte um eine schriftliche Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Godde Ratsfrau