Anfrage gem. § 15 GeschO/ "Gruppenstruktur in den Hertener Kindertageseinrichtungen" - jetzt mit Antwort der Verwaltung

veröffentlicht: 16.02.2018
Erstellt: Donnerstag, 15. Februar 2018 23:00
Veröffentlicht: Freitag, 16. Februar 2018 08:08

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,  

im Nachgang zu der am 13.02.2018 stattgefundenen Sitzung des Ausschusses für Schule und Jugend haben sich im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage 18/029 „Gruppenstruktur in den Hertener Kindertageseinrichtungen“ und den Ausführungen der Verwaltung Fragen ergeben, um deren Beantwortung wir Sie kurzfristig bitten.

Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz war es erforderlich, zusätzliche Plätze durch Überbelegungen vorzuhalten.

1. Wie viele Plätze sind dies in den einzelnen Einrichtungen, unterteilt auf Ü3 und U3 Plätze?
2. Seit wann werden diese Plätze in den einzelnen Einrichtungen vorgehalten?
3. Welcher zusätzliche Raumbedarf besteht, um diese Überbelegungen abzubauen und damit Rechtssicherheit zu erlangen?
4. Wie hoch ist der finanzielle Bedarf, der in den Haushalten der kommenden Jahre eingestellt werden muss um Rechtssicherheit zu erlangen?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Godde  
Ratsfrau  

 

Antwort der Verwaltung vom 23.03.2018