Antrag gem. § 14 GeschO /Werbeanhänger auf der Kaiserstraße

veröffentlicht: 20.03.2015
Erstellt: Donnerstag, 19. März 2015 23:00
Veröffentlicht: Freitag, 20. März 2015 09:08

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,    

die Parkstreifen auf der Kaiserstraße im Bereich zwischen der Tiergartenstraße und der Zufahrt Lidl werden regelmäßig durchgehend von Anhängern beparkt. Diese Anhänger sind mit Werbeaufschriften versehen und werden augenscheinlich nicht mehr für ihren eigentlichen Zweck, dem Transport von Gütern, sondern nur zu Werbezwecken genutzt.

Ein Nachweis dürfte aber kaum möglich sein, zumal die Halter der Anhänger auch in der Regel peinlichst darauf achten, dass das Zweiwochen-Parkverbot der Straßenverkehrsordnung für Anhänger beachtet wird. Jeweils nach zwei Wochen werden die Anhänger einfach ein paar Meter versetzt.

Die Vielzahl der Werbeanhänger ist geeignet, den Fahrzeugverkehr in der Aufmerksamkeit zu beeinträchtigen.

Die CDU-Fraktion beantragt daher die Nutzungsbeschränkung der Parkstreifen im genannten Bereich der Kaiserstraße für PKW durch Verkehrszeichen 314 (Parkplatz) in Verbindung mit dem beschränkenden Zusatzzeichen 1048-10 (nur PKW) und anschließender Überwachung vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Felling Ratsherr
Melanie Kiefer Ratsfrau