Antrag gem. § 14 GeschO / Zechenbrache Disteln

veröffentlicht: 27.09.2013
Erstellt: Donnerstag, 26. September 2013 22:00
Veröffentlicht: Freitag, 27. September 2013 08:08

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

namens der CDU-Fraktion beantragen wir: 

  1. Die Beschlussfassung zur aktuellen Vorlage Nr. 13/226 „ Entwicklung des Ortsteilzentrums und des ehemaligen Zechengeländes in Herten Disteln“ und zur Vorlage Nr. 13/146 „Vorhaben-und Erschließungsplan für ein großflächiges Einkaufszentrum in Disteln“ wird bis zur Ratssitzung am 02.10.2013 verschoben.
  2. In dieser Zeit soll die Verwaltung mit dem potentiellen Investor des Einkaufszentrums Kontakt aufnehmen mit dem Ziel, dass dieser den vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans zurücknimmt.
    Gleichzeitig soll mit dem Investor in Gespräche eingetreten werden, welche Art von baulicher Nutzung sowohl aus Investoren- als auch aus Stadtsicht in wirtschaftlicher wie städtebaulicher Hinsicht denkbar wäre. 

3. Weiterhin sollen Gespräche mit allen Grundstückseigentümern sowie den REWE- und Aldi-Verantwortlichen begonnen werden, um die  Realisierbarkeit der in der Vorlage Nr. 13/226 „Entwicklung des Ortsteilzentrums und des ehemaligen Zechengeländes in Herten Disteln“ skizzierte bauliche Entwicklung (Vergrößerung REWE am Standort bei Verlagerung Aldi auf die Fläche des ehemaligen Zechengeländes) beurteilen zu können. In der AStU-Sitzung im November 2013 soll über das Ergebnis dieser Gespräche berichtet werden.

Begründung:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aus unserer Sicht nicht möglich, eine Entscheidung gegen eine Entwicklung auf dem Zechengelände zu treffen.

Zu diesem Ergebnis kommen wir vor dem Hintergrund, dass die REWE Dortmund einer kleinen Erweiterung des ansässigen Marktes aller Voraussicht nach nicht zustimmen wird. Für die CDU Fraktion ist es zwingend erforderlich, dass die Verwaltung im Vorfeld eines Beschlusses, auf Grundlage der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, mit den vier betroffenen Grundstückseigentümern Gespräche führt, um die Ergebnisse dieser Verhandlungen mit in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Eine objektive Meinungsbildung ist erst dann möglich, wenn man die wirklich realen Möglichkeiten aufgezeigt bekommt und nicht mit Eventualitäten agiert.

 Mit freundlichen Grüßen

Stefan Grave Fraktionsvorsitzender