Antrag nach §14/ Dichtheitsprüfung (2)

veröffentlicht: 02.05.2013
Erstellt: Donnerstag, 02. Mai 2013 08:53
Veröffentlicht: Donnerstag, 02. Mai 2013 08:51

Unser Antrag gemäß §14 GeschO/ Außerkraftsetzung der Fristensatzung zur Durchführung der Dichtheitsprüfung

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

im Namen der Hertener CDU-Fraktion beantrage ich:

den o. g. Antrag vom 03.11.2012 in der Sitzungsfolge April/Mai in die Tagesordnungen von AStU, HuFA und Rat aufzunehmen.

Begründung

Laut Beschluss des NRW-Landtags ist der § 61 Landeswassergesetz in wesentlichen Teilen geändert worden. Die Durchführung der Dichtheitsprüfung ist jetzt nur noch in Wasserschutzgebieten zwingend vorgeschrieben. Weitere Regelungen bleiben den Kommunen überlassen.

Die zurzeit angewendete Satzung zur Durchführung der Dichtheitsprüfung der Stadt Herten wurde gerichtlich beanstandet. Wir halten es daher für sinnvoll, dass der in der Ratsitzung vom 27.11.2012 getroffene Beschluss, den o. g. Antrag in den Fachausschüssen zu beraten, in der Sitzungsfolge April/Mai umgesetzt wird, um unnötige Belastungen der Hertener Bürger zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Kunert
Ratsherr