Antrag nach §14/ Dichtheitsprüfung

veröffentlicht: 08.03.2013
Erstellt: Montag, 04. März 2013 09:53
Veröffentlicht: Freitag, 08. März 2013 09:51

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Hertener CDU-Fraktion stelle ich folgenden Antrag:

Auf Grundlage der neuen gesetzlichen Vorlage muss die zur Zeit gültige Satzung der Stadt Herten dahingehend modifiziert werden, dass Hauseigentümer nur zu einer Dichtheitsprüfung verpflichtet werden sollen, wenn Gebäude neu gebaut oder erheblich umgebaut werden.

Begründung:

Das neue Landeswassergesetz, das der NRW-Landtag Ende Februar beschlossen hat, schreibt keine Dichtigkeitsprüfungen mehr außerhalb von Wasserschutzgebieten vor.

Unter Berücksichtigung der Auswertungen der Analyseergebnisse der landesweiten Grundwassermessstellen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) sowie der Literatur zur Grundwassergefährdung durch undichte Kanäle kann zusammenfassend festgestellt werden, dass keine schlüssiger Beweis für eine bedeutende Gefahr von undichten Grundstücks- und Hausanschlussleitungen ausgeht.

Der LANUV-Fachbericht ist vielmehr ein Beweis dafür, dass kein direkter Zusammenhang zwischen möglicherweise undichten Grundstücks- und Hausanschlussleitungen und Boden- bzw. Grundwasserbelastungen besteht.

Nicht zuletzt hat dies auch zu der jetzigen Gesetzesfassung und der Aufhebung der generellen Prüfpflicht geführt.

Für eine Erweiterung der Prüfpflicht in Herten durch Satzung gibt es keinen nachvollziehbaren Grund.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Grave
Ratsherr