Anfrage gem. § 15 der GeschO /Gefahren durch Sturmschäden auf öffentlichen Flächen

veröffentlicht: 18.07.2014
Erstellt: Freitag, 18. Juli 2014 08:37
Veröffentlicht: Freitag, 18. Juli 2014 08:01

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

die durch Sturmtief „Ela“ angerichteten Schäden sind weitestgehend noch nicht behoben. Bei dem Ausmaß der Schäden ist dies nicht verwunderlich. Trotzdem bleibt mit Blick auf die mittlerweile durch abgetrocknete Blätter deutlich sichtbaren Gefahren ein ungutes Gefühl für die Sicherheit. 

Zu dem Thema bitten wir zeitnah um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Nach welcher Priorität werden die Schäden beseitigt?
  2. Warum wurden Schäden am Rande des Schlossparks weit weg von begehbaren Wegen bereits in der Woche nach dem Sturm beseitigt, während Spielplätze bis heute unbearbeitet sind? 

Die „Sicherungsmaßnahmen“ durch Flatterbandabsperrungen sind völlig nutzlos. Kinder, Jugendliche und Erwachsene lassen sich in der überwiegenden Zahl davon nicht abhalten. Regelmäßig werden die Bänder zerrissen oder entfernt. Auch wenn in der Presse auf die Nichthaftung der Stadt bei möglichen Personenschäden hingewiesen wird, muss doch der tatsächliche Schutz vor Gefahren im Mittelpunkt stehen.

1. Was unternimmt die Stadt zum Schutz der Personen auf oder in städtischen Parks, Grünanlagen und Spielplätzen?
2. In welcher Form und wie häufig werden die Absperrungen kontrolliert?
3. In welcher Form und durch wen wird die Einhaltung der Absperrungen kontrolliert?
4. Werden Personen auf ihre widerrechtliche Nutzung angesprochen und gibt es Sanktionen?
5. Wer übernimmt tatsächlich die Haftung bei Personenschäden bei einer nicht wirksamen Sperrung durch einfaches Flatterband?

 

Mit freundlichen Grüßen

Holger Lenz                                        Ingrid Buttler
Ratsherr                                             Ratsfrau