Anfrage nach §15 GeschO / Aufgabe von Gebäuden

veröffentlicht: 08.12.2012
Erstellt: Montag, 12. März 2012 23:00
Veröffentlicht: Samstag, 08. Dezember 2012 16:36

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gemäß der Beschlussvorlage Drucksache 12/073 wird unter der Maßnahme 4.3 ausgeführt, dass mittelfristig die Schulstandorte Elisabethschule, Städtische Realschule sowie die Grund-schule „Am Wilhelmsplatz" aufgegeben werden sollen.

Was geschieht dann mit den frei werdenden Beschäftigten im Bereich des Reinigungs-, Sekretariats- und Hausmeisterdienstes?

Des Weiteren soll unter der Maßnahmen-Nr. 4.4 die Aufgabe der Räumlichkeiten Sozio-kulturelles Zentrum Zeche Scherlebeck, Bürgerhaus Süd, Räume der Musikschule sowie Räume im Schloss Herten beschlossen werden.

Wie viele städtische Beschäftigte sind zurzeit in den genannten Räumlichkeiten tätig?

Wo werden diese städtischen Beschäftigten zukünftig eingesetzt, beziehungsweise sollen diese von den neuen Mietern oder Käufern der Räumlichkeiten mit übernommen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Grave Fraktionsvorsitzender
Theo Kösters Ratsherr