Anfrage nach § 15 GeschO / Kienbaum-Gutachten

veröffentlicht: 08.12.2012
Erstellt: Montag, 24. September 2012 13:07
Veröffentlicht: Samstag, 08. Dezember 2012 14:15

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

namens der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Herten bitten wir, für die Endfassung des Gutachtens, um eingehendere Erläuterungen der nachfolgenden Punkte:

 

  1. Einbindung des 2. RTW in den Brandschutz
    Dies wird mit dem Hinweis auf einen Erlass der Bezirksregierung aus dem Jahr 2002 als unmöglich dargestellt (Ziffer 5, S. 1 des Zwischenberichts). Hier bitten wir um nähere Erläuterungen, warum es den Gutachtern nicht erfolgversprechend erscheint, die Bezirksregierung nach immerhin 10 Jahren um eine Neueinschätzung zu bitten.

  2. Zielerreichungsgrad der Ehrenamtlichen Kräfte bezogen auf die 1. Hilfsfrist
    Hierzu wird im Zwischenbericht dargestellt, dass in über 70 % der Einsätze nicht ein einziger Freiwilliger rechtzeitig eingetroffen sei (Ziffer 4, S. 4 des Zwischenberichts). Hieraus wird die Schlussfolgerung gezogen, dass die Wahrnehmung einer erforderlichen Funktionsstelle durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht mit ausreichender Sicherheit erwartet werden kann.
    Welche Möglichkeiten der Verbesserung des Zielerreichungsgrades werden von Seiten der Gutachter geprüft und warum sind diese Möglichkeiten für die Hertener Verhältnisse nicht erfolgsversprechend?

  3. Einstufung der Stadt Herten als „städtischer Bereich"
    Im Zwischenbericht wird Herten unter Berufung auf eine Festlegung durch den Kreis Recklinghausen aus dem Jahr 2009 als sogenannter „städtischer Bereich" angesehen mit der Folge, dass in der 1. Hilfsfrist 10 Feuerwehrleute an der Einsatzstelle sein müssen (Ziffer 3, S. 2 u. 3 des Zwischenberichts).
    Nach unseren Informationen soll die Bezirksregierung aktuell den gesamten Kreis Recklinghausen als „ländlichen Bereich" ansehen, was zur Folge hätte, dass nur 9 Feuerwehrleute vonnöten wären, was natürlich wiederum erhebliche Auswirkungen auf den Personalbedarf hätte. Wir bitten diesbezüglich um Erläuterung und Überprüfung.

  4. 10 Leute in 8 Minuten
    Im Zwischenbericht wird dargelegt, dass es sich bei der Forderung, zur Erfüllung der 1. Hilfsfrist, 9 beziehungsweise 10 Feuerwehrleute in 8 Minuten an der Einsatzstelle zu haben, um eine anerkannte Regel der Technik handele. Daraus werden dann verschiedene haftungsrechtliche Konsequenzen gezogen (Ziffer 3, S.4 des Zwischenberichts).
    Wir bitten um nähere Erläuterung in der Endfassung des Gutachtens, warum es sich hier um eine solche „anerkannte Regel der Technik" handelt, obwohl es doch nach unseren Informationen in mehreren Bundesländern abweichende Regelungen zur 1. Hilfsfrist gibt, was unseres Erachtens die Annahme einer solchen „anerkannten Regel" ausschließt.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Lenz Winfried Kunert
Ratsherr Ratsherr