Antrag gemäß §14 GeschO / Einsparpotentiale im Bereich der Neuorganisation von Ausgleichs- und Ersatzflächen im Stadtgebiet

veröffentlicht: 08.12.2012
Erstellt: Montag, 05. März 2012 23:00
Veröffentlicht: Samstag, 08. Dezember 2012 16:52

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

namens der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Herten bitten wir die Verwaltung neben dem Verkauf beziehungsweise der Abgabe von städtischen Kleinstflächen an benachbarte Grundstückseigentümer auch den Verkauf, die Verpachtung oder Abgabe von Ausgleichs- und Ersatzflächen im Stadtgebiet zu überprüfen.

Begründung:

Ziel muss es sein, möglichst viele durch den ZBH zu pflegende städtische Flächen an Dritte weiterzugeben, um den Pflegeaufwand entsprechend zu reduzieren. Auch Ausgleichs- und Ersatzflächen sollen in diese Konzeption unter der Auflage mit einbezogen werden, dass die Flächen ausschließlich als Gartenerweiterungsflächen ihren bisherigen Charakter bewahren. Ein Teil des Verkaufserlöses soll dazu genutzt werden, andere Ausgleichs- und Ersatzflächen zum Beispiel im Schlosspark durch geeignete Maßnahmen aufzuwerten beziehungsweise nicht veräußerbare Wohnentwicklungsflächen in solche umzuwandeln.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Grave Fraktionsvorsitzender
Erich Hermann Ratsherr